FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Stromkonto

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Stromkonto zu nutzen?

Du benötigst einen kompatiblen Stromzähler (Smart Meter) mit einer aktivierten Kundenschnittstelle sowie eine stabile WLAN-Verbindung.

Wie werden Daten aus meinem Smart Meter ausgelesen?

Für die Auslesung der Daten nutzen wir ein kleines IoT-Device (Power-Plug) welcher einfach in die Kundenschnittstelle deines Smart Meters eingesteckt und mit deinem WLAN verbunden wird.

Für welche Smart Meter Modelle eignet sich der Power-Plug?

Der Power-Plug ist für alle Smart Meter geeignet, die eine P1-DSMR-Kundenschnittstelle mit einer RJ12-Buchse haben. Dazu zählen:

- Power-Plug für gängige Smart Meter wie z.B. Semax, Ensor, Landis & Gyr E360
- Power-Plug K (noch nicht erhältlich) für Kamstrup
- Smart Meter Power-Plug M (noch nicht erhältlich) für Landis & Gyr SM E450 mit M-Bus-Kundenschnittstelle.

Bitte überprüfe die Kompatibilität deines Smart Meters und stimm dich gegebenenfalls mit deinem Netzbetreiber ab.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Power-Plug zu verwenden?

Du benötigst ein mit dem Power-Plug, Power-Plug K oder Power-Plug M kompatiblen Smart Meter. Zudem muss der Verteilnetzbetreiber (VNB) die Kundenschnittstelle an deinem Smart Meter aktiviert haben.

Muss der Verteilnetzbetreiber die Kundenschnittstelle aktivieren?

Ja, seit 2018 ist das Recht des Kunden zur Nutzung der Kundenschnittstelle für neu installierte Smart Meter gesetzlich verankert (Siehe auch Stromversorgungsverordnung Art. 8a StromVV). Der VNB ist zudem verpflichtet, dir auf Anfrage die technische Dokumentation der Schnittstelle zur Verfügung zu stellen.

Ich habe noch einen Smart Meter ohne Kundenschnittstelle, was mache ich jetzt?

Gemäss Stromversorgungsverordnung besteht für die Verteilnetzbetreiber (VNB) eine Pflicht dir einen gesetzeskonformen Smart Meter zu installieren. Wende dich an deinen VNB für den Ersatz deines Smart Meters.

Fragen zur Funktionsweise und Nutzung

Wie funktioniert das Stromkonto?

Das Stromkonto fungiert als virtuelle Batterie, in der du 100% deines produzierten Stromes speichern kannst. Diesen Strom kannst du dann am Abend oder im Winter wieder beziehen. Solltest du mehr auf Ihrem Konto haben, als du benötigst, kannst du deinen Überschuss an uns verkaufen.

Darf ich meinen produzierten Strom überhaupt an jemanden anders verkaufen?

Ja, gemäss Energieversorgungsverordnung (Art. 14 EnFV) und Energiegesetz (Art. 14 EnG) darfst du als Prosumer selbst entscheiden, wem du deinen überschüssigen Strom verkaufen möchtest.

Bleibe ich weiterhin am Netz angeschlossen?

Ja, an deinem Netzanschluss ändert sich nichts; Dein Haus bleibt weiterhin an das Stromnetz angeschlossen.

Gibt es Lösungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) oder mehrere Installationen?

Nein, leider noch nicht, Aktuell arbeiten wir an Lösungen für ZEV und Mehrfachinstallationen.

Fragen zur Abrechnung

Welche Kosten entstehen für das Stromkonto und wie hoch sind die Tarife?

Das Stromkonto in der Basisversion kostet 14.90 CHF pro Monat im Abomodell. Überschüssigen Strom kannst du zu 8 Rappen/kWh verkaufen, und falls du am Jahresende im Minus bist, verrechnen wir dir 11 Rappen/kWh. Der grosse Vorteil des Stromkontos; Du sparst dir eine teure Batterie.

Was passiert mit den Netzgebühren und gesetzlichen Abgaben meines Netzbetreibers?

Die Netznutzungskosten und gesetzlichen Abgaben deines Netzbetreibers werden 1:1 an dich weitergegeben. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Stromkonto.

Was passiert mit den Herkunftsnachweisen (HKN)?

Für den an uns verkauften Überschuss zahlen wir dir zusätzliche 3 Rappen/kWh für die HKN. Die restlichen HKN verbleiben bei dir, so dass du 100% Strom aus erneuerbaren Energien beziehst.

Allgemeine Fragen

Woher kommt der physisch bezogene Strom?

Physikalisch betrachtet, erhältst du den Strom, der in deinem  geografischem Umkreis produziert wird. Das Stromnetz funktioniert wie ein grosses, verbundenes System, in dem Elektronen sich über die Leitungen bewegen, um den nächstgelegenen Bedarf zu decken. Wenn also in  Nähe ein Windpark, ein Kohlekraftwerk oder eine Solaranlage steht, kommt der Strom aus diesen Quellen auch physikalisch bei dir an.

Bilanziell betrachtet, kannst du theoretisch den Strom aus jeder Quelle beziehen, egal wo diese sich befindet. In der Schweiz funktioniert dies über das sogenannte Herkunftsnachweis-System. Wenn du z.B. einen Ökostromtarif bei deinem Anbieter buchst, verpflichtet sich dieser, eine entsprechende Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen einzukaufen und in das Netz einzuspeisen.  

Mein Stromlieferant sagt, dass ich meinen Anbieter nicht wechseln kann.

Das ist korrekt, solange du dich nicht mit anderen zusammenschliessst (z.B. in einem ZEV oder per 01.01.2026 in einem virtuellen ZEV oder LEG) und mehr als 100MWh pro Jahr verbrauchst, wird dein Stromlieferant weiterhin deine Energie liefern und verrechnen. Mit der Nutzung des Stromkontos übernehmen wir jedoch diese Kosten für dich und bezahlen die Rechnung deines Stromlieferanten.

Warum wird meine Rechnungsadresse auf den Betreiber des Stromkontos geändert?

Wir vereinfachen deine Stromabrechnung, indem wir deine Rechnungsadresse auf uns umstellen. So erhältst du nur noch eine Rechnung von einem Ansprechpartner, die alle Kosten (Netznutzung, gesetzliche Abgaben, Abogebühren und Gutschriften deines Verkaufs) zusammenfasst. Ebenfalls können wir so garantieren, dass du die Rechnung der effektiven gelieferten Energie deines Stromlieferanten durch uns bezahlt wird.

Was sind virtuelle ZEV und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)?

Virtuelle ZEVs sind Zusammenschlüsse von Energieverbrauchern und -produzenten, die räumlich voneinander getrennt sind, jedoch ihre Stromflüsse bilanztechnisch über das öffentliche Netz abwickeln. Im Gegensatz zu klassischen ZEVs, bei denen die Teilnehmer physisch über ein privates Netz verbunden sind (zum Beispiel in einem Gebäude oder einem Quartier), können virtuelle ZEVs unabhängig von der geographischen Nähe gebildet werden.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen es, innerhalb eines begrenzten geographischen Raums – etwa eines Quartiers oder einer Gemeinde – selbst erzeugten Strom zu handeln und gemeinsam zu nutzen. Die LEG wird als Plattform für den Handel und Austausch von Energie zwischen verschiedenen Produzenten und Konsumenten gesehen.

Was passiert, wenn ich das Stromkonto kündigen und zu meinem ursprünglichen Stromlieferanten zurückkehren möchte?

Du kannst das Stromkonto jederzeit kündigen. Der Netzbetreiber ist gemäss Energiegesetz verpflichtet, die Energie deiner Anlage bis zu einer maximalen Jahresproduktion von 5.000 MWh, abzüglich des Eigenverbrauchs, zu übernehmen und zu vergüten.