für die Teilnahme an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mit Dienstleistungen der Siima Solution GmbH
Diese AGB/AVB regeln die Nutzung der Dienstleistungen der
Siima Solution GmbH (nachfolgend
«Stromkonto») als LEG-Vertretung und Abrechnungsdienstleisterin sowie die Teilnahme an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Sie gelten zusammen mit dem jeweiligen Teilnahmevertrag (Beitrittserklärung) und dem Preisblatt der betreffenden LEG.
1. Geltungsbereich
Diese AGB/AVB gelten für alle Personen und Unternehmen (nachfolgend «Teilnehmende»), die einer LEG beitreten, welche durch Stromkonto betrieben bzw. vertreten und abgerechnet wird.Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) zwingendes Recht, (2) Teilnahmevertrag inkl. Anhänge/Preisblatt, (3) diese AGB/AVB, (4) allfällige technische oder organisatorische Richtlinien von Stromkonto.
2. BegriffeLEG: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft gemäss StromVG/StromVV.
LEG-Energie: innerhalb der LEG ausgetauschte, lokal produzierte Elektrizität.
Stromkonto: Siima Solution GmbH, Betreiberin/Vertretung der LEG und Abrechnungsdienstleisterin.
VNB: Verteilnetzbetreiber (Netzbetreiber) und/oder Energielieferant ausserhalb der LEG.
Messpunkt/Messpunktnummer: Anschluss- und Messstelle des VNB.
Smart Meter: kommunikativer Zähler, der Verbrauch/Produktion in 15-Minuten-Lastgangwerten erfasst.
Preisblatt: für eine konkrete LEG festgelegte Preise, Abrechnungsperiode und Gebührenverteilung.
3. Vertragsschluss und BeitrittDer Beitritt zur LEG erfolgt durch Unterzeichnung (handschriftlich oder elektronisch) des Teilnahmevertrags oder durch eine gleichwertige, nachweisbare Annahmeerklärung (z.B. Online-Anmeldung).Die Teilnahme wird erst wirksam, wenn die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind und der VNB die erforderlichen Messdaten liefert bzw. die Teilnahme gegenüber dem VNB umgesetzt ist.
4. Leistungen der Siima Solution GmbH (Stromkonto)
Stromkonto erbringt insbesondere folgende Leistungen:·
- Gründung, Anmeldung und organisatorischer Betrieb der LEG (inkl. Mutationen).
- Einholen und Verwalten der notwendigen Zustimmungen (insb. Datenfreigabe gegenüber dem VNB).
- Bilanzierung/Zuteilung der LEG-Energie auf Basis der Messdaten (15-Minuten-Werte).
- Abrechnung (Rechnungen/Gutschriften), Verrechnung innerhalb der Abrechnungsperiode.
- Kommunikation mit Teilnehmenden und zentrale Ansprechstelle gegenüber dem VNB.
Stromkonto kann für die Leistungserbringung Unterauftragnehmende (z.B. IT-Provider) einsetzen, sofern diese vertraglich zu Vertraulichkeit und Datenschutz verpflichtet sind.
5. TeilnahmevoraussetzungenVoraussetzungen für die Teilnahme sind insbesondere:
- Messpunkte im zulässigen räumlichen Gebiet und auf der zulässigen Netzebene gemäss gesetzlichen Vorgaben und Vorgaben des VNB.
- Vorhandensein eines kommunikativen Smart Meters mit 15-Minuten-Lastgangwerten (Installation erfolgt – falls notwendig – durch den VNB).
- Erteilung der Einwilligungen zur Datenerfassung und Datenübermittlung an Stromkonto (Ziffer 7).
- Vollständige und korrekte Angaben zur Identifikation (u.a. Kundennummer, Messpunktnummer, Kontaktdaten, Zahlungsverbindung).
6. Pflichten der TeilnehmendenDie Teilnehmenden verpflichten sich insbesondere zu Folgendem:
- Wahrheitsgemässe Angaben und Mitwirkung bei Anmeldung, Betrieb und Abrechnung.
- Unverzügliche Meldung von Änderungen (z.B. Umzug, Mieterwechsel, Rollenwechsel, Änderung Messpunkt, Eigentumsverhältnisse).
- Duldung der Messung über Smart Meter und Sicherstellung, dass der VNB die Messdaten liefern kann.
- Einhaltung von Zahlungsfristen und Begleichung von Gebühren gemäss Preisblatt.
- Keine missbräuchliche Nutzung; keine Beeinträchtigung des LEG-Betriebs.
- Sicherzustellen, dass die im Teilnahmevertrag genannten Messpunkte nicht gleichzeitig einer anderen Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zugeordnet sind.
7. Messung, Datenaustausch und DatenschutzDie Abrechnung basiert auf den vom VNB bereitgestellten Messdaten (insb. 15-Minuten-Lastgangwerte). Die Teilnehmenden ermächtigen den VNB, die erforderlichen Kunden- und Messdaten elektronisch an Stromkonto zu übermitteln. Stromkonto bearbeitet Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Gründung, des Betriebs und der Abrechnung der LEG, inkl. Kundenbetreuung, Inkasso, Qualitätssicherung sowie gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Es gilt das Schweizer Datenschutzrecht (DSG). Weitere Bestimmungen zum Thema Datenschutz sind auf der Website
www.stromkonto.ch veröffentlicht. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen vor.
8. Zuteilung und Abrechnungslogik (Verrechnung)Die innerhalb der LEG verfügbare LEG-Energie wird in jeder Viertelstunde proportional auf alle Teilnehmenden mit Verbrauch verteilt – im Verhältnis zu deren jeweiligem Verbrauch in dieser Viertelstunde. Innerhalb einer Viertelstunde haben alle Teilnehmenden den gleichen prozentualen Anteil an LEG-Energie. Stromkonto ermittelt t pro Abrechnungsperiode je teilnehmende Person/Organisation die innerhalb der LEG bezogene und gelieferte Energiemenge sowie die daraus resultierenden Forderungen bzw. Gutschriften. Forderungen und Gutschriften können innerhalb derselben Abrechnungsperiode miteinander verrechnet werden.
9. Preise, Tarife und GebührenDie Preisstruktur für LEG-Energie, die Abrechnungsperiode sowie allfällige fixe oder variable Gebühren sind im Preisblatt der jeweiligen LEG festgelegt und integraler Bestandteil des Teilnahmevertrags.Alle Preise verstehen sich exkl. MWST, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.Sofern im Preisblatt nichts Abweichendes geregelt ist, orientiert sich der Energiepreis (Anteil «Energie» exkl. Netznutzung und Abgaben) am jeweils aktuellen Standardtarif (Energieanteil) des VNB mit denselben Tarifzeiten.Kosten gegenüber dem VNB/Energielieferanten (Netznutzung, Abgaben sowie ausserhalb der LEG bezogene Energie) werden weiterhin direkt durch den VNB bzw. Energielieferanten in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil der Dienstleistungen von Stromkonto.
10. Elektronische Kommunikation und ZustellungMitteilungen von Stromkonto (insb. Rechnungen, Gutschriften, Abrechnungen, Mahnungen, Vertrags- und Preisblattänderungen) können rechtsgültig elektronisch per E-Mail an die von den Teilnehmenden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Eine Mitteilung gilt als zugestellt, sobald sie von Stromkonto an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse versandt wurde.
11. Zahlungsbedingungen, Verzug und InkassoRechnungen sind innert der im Preisblatt definierten Frist zu bezahlen (Standard: 30 Tage ab Rechnungsdatum). Bei Zahlungsverzug kann Stromkonto Mahngebühren und Verzugszins gemäss Preisblatt erheben sowie ein Inkassoverfahren einleiten. Stromkonto ist berechtigt, Gutschriften mit offenen Forderungen zu verrechnen. Bei wiederholtem oder schwerem Zahlungsverzug kann StromkontoTeilnehmende ausserordentlich ausschliessen (Ziffer 15).
12. Reklamationen, Abrechnungsprüfung und MessdatenkorrekturenEinsprachen/ Reklamationen gegen Abrechnungen oder Rechnungen sind
innert 10 Tagen ab Zustellung gemäss Ziffer 10 schriftlich (E-Mail genügt) bei Stromkonto einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung/Rechnung als genehmigt. Stromkonto ist berechtigt, Abrechnungen nachträglich zu korrigieren sowie Nachbelastungen oder Gutschriften orzunehmen, wenn Messdaten vom VNB verspätet geliefert, korrigiert oder anderweitig nachträglich angepasst werden (z.B. Korrekturen von Lastgangwerten, Zählerwechsel, Plausibilisierungen). Solche Korrekturen können auch nach Ablauf der Reklamationsfrist gemäss obigem Absatz erfolgen.
13. Vergütung an Produzierende und MWSTDie Vergütung für innerhalb der LEG abgesetzte Energie richtet sich nach dem Preisblatt und bezieht sich auf den Anteil «Energie» exklusive Netznutzung und Abgaben.Unterliegt ein/e Produzent/in der Mehrwertsteuerpflicht, handelt es sich um eine entgeltliche Veräusserung, welche zum Normalsatz steuerbar sein kann. In diesem Fall wird die MWST zur Vergütung hinzugerechnet und ist durch den/die Produzent/in als Umsatzsteuer abzuführen.
14. Verhältnis zum VNB / Energielieferanten und RückspeisungDie Teilnehmenden bleiben hinsichtlich Netznutzung, Abgaben sowie ausserhalb der LEG bezogener Energie in einem separaten Vertragsverhältnis mit dem VNB und/oder Energielieferanten und bleiben hierfür selbst Schuldner/innen. Es besteht keine Solidarhaftung der Teilnehmenden untereinander gegenüber dem VNB (anders als z.B. bei einem ZEV).Überschussenergie, die nicht innerhalb der LEG abgesetzt werden kann, wird gemäss den Bedingungen und Tarifen des VNB ins Netz rückgespeist. Die Rücklieferung ist nicht Gegenstand dieser AGB/AVB bzw. des Teilnahmevertrags mit Stromkonto.
15. Dauer, Kündigung, Ausschluss und MutationenDie Vertragsdauer und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Teilnahmevertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, gilt: ordentliche Kündigung mit 1 Monat Frist auf das Ende eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.).Mutationen (Umzug, Mieterwechsel, Rollenwechsel, Änderung Messpunkt) sind Stromkonto unverzüglich mitzuteilen. Die Teilnahme kann automatisch enden, wenn die gesetzlichen oder technischen Voraussetzungen (insb. Smart Meter) nicht mehr erfüllt sind. Stromkonto kann Teilnehmende aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ausschliessen, insbesondere bei wiederholtem oder schwerem Zahlungsverzug, Missbrauch, unrichtigen Angaben oder wenn der Betrieb der LEG dadurch gefährdet wird. Offene Forderungen bleiben geschuldet.
16. Gewährleistung und HaftungEs besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Menge an LEG-Energie. Lieferunterbrüche oder Minderproduktion infolge Wetter, technischer Störungen, Netzeingriffen oder behördlicher Anordnungen begründen keine Ansprüche gegenüber Stromkonto oder anderen Teilnehmenden.Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung von Stromkonto für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
17. Änderungen dieser AGB/AVB und PreisblattStromkonto kann diese AGB/AVB sowie Preisblatt und Abrechnungsregeln ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z.B. regulatorische Änderungen, Tarifänderungen des VNB, technische Anpassungen).Änderungen werden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten schriftlich oder in geeigneter elektronischer Form mitgeteilt. Bei wesentlichen Änderungen zu Ungunsten der Teilnehmenden besteht ein Sonderkündigungsrecht per Inkrafttreten der Änderung.
18. Schlussbestimmungen und GerichtsstandÄnderungen und Ergänzungen von Teilnahmevertrag und diesen AGB/AVB bedürfen der Schriftform. E-Mail gilt als Schriftform, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur gesetzlich erforderlich ist.Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026